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Praxis für Psychotherapie

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 Dipl.-Psych. Guido Krüssel

Psychologischer Psychotherapeut

 

Praxis Hansestadt Stralsund:

Kedingshäger Str.16

18435 Stralsund

Telefon: 03831-2258162

 

Praxis Altefähr (Rügen):

Bergener Str. 1 b

18573 Altefähr

Telefon: 038306-674928 

 

praxis@psychotherapie-kruessel.de

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Montag bis Freitag:

07.30 bis 08.00 Uhr

Donnerstag:

13.00 bis 13.50 Uhr

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Psychotherapiepraxis Hansestadt Stralsund:

03831-2258162 

Psychotherapiepraxis Altefähr:

03831-2258162                              

Erstgespräch/Psychotherapeutische Sprechstunde

Die Psychotherapeutische Sprechstunde dient als kurzfristige und erste Auskunft zur Behandlungsnotwendigkeit, der Einschätzung der psychischen Beschwerden sowie möglicher Behandlungsangebote. Während dieser ersten Sitzung werden alle wichtigen Themen, die im Zusammenhang mit einer möglichen Therapie von Bedeutung sein können, besprochen. Besteht eine psychische Erkrankung mit Behandlungsbedarf, wird der Pat. über die Diagnose und die mögliche Behandlung informiert.

Wenn möglich, erhält der Pat. einen Behandlungsplatz bei dem Psychotherapeuten, in dessen Sprechstunde er war. Bei fehlenden freien Behandlungsplätzen besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme zu den Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung. Diese müssen dann innerhalb von vier Wochen einen freien Behandlungsplatz bei einem Psychotherapeuten finden oder alternativ eine ambulante Behandlung in einem Krankenhaus vermitteln. Ausführliche Informationen erhalten sie hierzu mittels eines Informationsblattes, dass ich Ihnen beim Erstgespräch aushändige.

Vor Beginn einer Therapie können sich an das Erstgespräch bis zu weitere vier sog. "probatorische" Sitzungen anschließen.  Zum Erstgespräch bringen Sie bitte einen Überweisungsschein, wenn schon vorhanden, von Ihrem Haus- oder Facharzt und Ihre Krankenversichertenkarte mit! 

 Probatorische Phase:

Bevor eine ambulante Psychotherapie bei der zuständigen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung beantragt wird, erfolgt eine sog. probatorische Phase, die auch als "Probetherapie" bezeichnet werden kann.

Sie umfasst nach dem Erstgespräch mindestens zwei bis maximal vier probatorische Sitzungen die der Diagnostik, der Erhebung einer ausführlichen biographischen Anamnese und natürlich auch dem gegenseitigen Kennenlernen von Patient und Therapeut dienen. 

Im Ergebnis der pobatorischen Phase erfolgt die Klärung des Behandlungsauftrages, es werden die konkreten Behandlungsziele und der Fokus der Therapie beschrieben.

Auf dieser Grundlage wird gemeinsam eine Entscheidung über den zu erwartenden Behandlungsumfang (Kurz- bzw. Langzeittherapie) getroffen, der in Abhängigkeit vom Verlauf und den erreichten Zielen modifizierbar ist.

Therapieformen:

Je nach Ihrem persönlichen Anliegen und dem Ausmaß der Sie aktuell "belastenden" Themen oder Lebensumstände kann eine Kurzzeittherapie oder Langzeittherapie sinnvoll sein. Die Therapiesitzungen finden in der Regel im wöchentlichen Rhythmus statt. Zum Ende der Therapie können die Abstände zwischen den Sitzungen größer werden.

In der Regel werden wir zunächst eine Kurzzeittherapie von 24 Sitzungen im Rahmen einer Einzeltherapie beantragen. Die Bewilligung erfolgt in zwei Schritten über jeweils zwölf Sitzungen.   Ziel der Kurzzeittherapie ist, Ihre aktuellen Hauptthemen zu erarbeiten, sie zu klären und soweit wie möglich zu lösen. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, die Kurzzeittherapie in eine Langzeit-therapie umzuwandeln.

Bei einer Langzeittherapie werden im ersten Bewilligungs-abschnitt  60 Sitzungen im Rahmen eines Gutachterverfahrens beantragt. Hierzu wird vom Therapeuten ein anonymisierter Bericht verfasst, auf dessen Grundlage ein neutraler Gutachter die Behandlungsnotwendigkeit einschätzt.

Dauer der Therapie:

Eine Kurzzeittherapie umfasst in der Regel das Erstgespräch, bis zu vier probatorische Sitzungen und 24 weitere Termine, mit durchschnittlich 1 Sitzung in der Woche. Eine Langzeittherapie kann nach der Erstbewilligung von 60 Sitzungen, sollte sich die Fortführung der Therapie als notwendig erweisen,  in einem weiteren Bewilligungsabschnitt auf 100 Sitzungen erweitert werden. Diese Therapieform ermöglicht eine langfristige und intensivere Bearbeitung zugrunde liegender Konflikte.

Therapiesitzungen:

Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie findet im Sitzen statt. Die Sitzungen dauern jeweils 50 Minuten und finden in der Regel wöchentlich bzw. vierzehntägig statt.

  

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