Kostenübernahme: Das Erstgespräch und die "probatorischen" Sitzungen werden in jedem Fall durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernommen. Liegt die Indikation für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung vor, gehört diese Behandlung zu den Regelleistungen der GKV. Im Rahmen einer privaten Krankenversicherung (PKV) richtet sich das Antragsprozedere und der erstattungsfähige Behandlungsanspruch nach den jeweiligen Bedingungen der individuellen Versicherungsverträge. Die Anzahl der genehmigten Therapiesitzungen, die Form der Antragsstellung sowie die Kostenübernahme der Behandlung, sollten Sie zu Beginn der Behandlung mit Ihrer Krankenversicherung klären. Die Berufsgenossenschaft übernimmt die Behandlung im Rahmen einer ambulanten Psychotherapie, wenn durch die Berufsgenossenschaft die psychische Beeinträchtigung als Folge beruflicher Faktoren angesehen wird. Beratungen sind Zusatzleistungen und sind keine Leistungen entsprechend der Psychotherapierichtlinien. Diese müssen daher selbst finanziert werden. |